Allgemeine Geschäftsbedingungen Eschlbeck- Engineering- Consulting

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich und haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Auftragsnehmers zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung als anerkannt.


2. Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

Die Angebote haben Gültigkeit nur in schriftlicher Form.

Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die angebotenen Preise verstehen sich als Euro-Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer.

Die Rechnungstellung erfolgt nach erfülltem Auftrag, bei über das normale Maß hinausgehende Engineering-Consulting Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.


3. Zeichnungen und Beschreibungen

An zugestellten Entwürfen, Zeichnungen, insbesondere Ablaufpläne, Fertigungstechniken und Profilen, wird das Recht der Alleinvermarktung beansprucht. Die Ausführung und Nachahmung durch Dritte bedarf der urheberrechtlichen Genehmigung des Auftragnehmers.

Entwürfe, Zeichnungen, Vorschläge oder technische Unterlagen bleiben das alleinige Eigentum des Auftragnehmers, auch dann, wenn dem Auftraggeber hierfür Kosten berechnet werden.

Der Auftrag gilt als abgeschlossen, wenn dieser vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurde. Nachträgliche Änderungen des Auftrags – verursacht durch den Auftraggeber – berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Änderung der dadurch beeinflussten Vertragskondition. Alle Änderungen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.


4. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

In Abhängigkeit der jeweiligen Auftragserteilung ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Prien am Chiemsee. Gerichtsstand ist Rosenheim.

Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.


5. Sonstige Vereinbarungen

Soweit in diesem Vertrag keine besondere Regelung getroffen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.